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Längst kein altes Eisen: der Lizenz-Dongle
Dabei fristet der Kopierschutzstecker beileibe kein unbeachtetes Vorhandensein in irgendwelchen vergessenen Schubladen. Solche Dongles kommen auch heute noch häufig dort zum Einsatz, wo kostenintensive Softwareprodukte lizenzrechtlich geschützt werden und ihre Nutzung durch die Kopierschutz- und Lizenzprüfungsfunktion des kleinen USB-Steckers gewährleistet werden soll. Im Klartext bedeutet das: wer drei Lizenzen einer Softwareanwendung verkauft, deren Wert gerne in vier- oder fünfstelligen Bereichen liegt, der stellt durch die Verwendung von drei Lizenz-Dongles sicher, dass auch nur drei Mitarbeitende zeitgleich mit der Software arbeiten können.
Den vollständigen Artikel können Sie in der aktuellen Printausgabe „Der Steuerberater“ (STB) lesen.
Quelle:StB 2021, 19-22.