Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEH Computertechnik GmbH, Bielefeld
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1. Allgemeines, Definitionen
1.1 Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist der Verkauf von uns hergestellter Produkte im Bereich EDV-Netzwerkanbindungslösungen (Hardware) nebst dazugehörigem Zubehör, sowie aller Standardsoftware und Gebrauchsbeschreibungen.
1.2 Unternehmer (Kunde) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu
2. Angebot, Annahme
2.1 Wir sind an unsere Angebote 20 Tage ab Zugang beim Kunden diesem gegenüber daran gebunden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Produktpreis nicht enthalten. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, die unsere Preislisten, Prospekte u.a. Drucksachen enthalten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Technische Änderungen, sowie Änderungen im Design bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.3 Das Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Kataloge, Kostenvoranschläge, Berechnungen und Muster liegt bei der SEH Computertechnik GmbH. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden.
2.4 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen ab Eingangsdatum bei uns anzunehmen. Die Annahme wird in der Regel durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt. Sie kann aber auch schriftlich gegenüber dem Kunden erklärt werden.
2.5 Der Kunde wird im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung innerhalb von 3 Tagen von uns informiert.
3. Eigentumsvorbehalte
3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
3.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 (Eigentumsvorbehalt) und Ziffer 4 (Rücktritt) dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware vom Kunden herauszuverlangen.
3.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erstellt der Unternehmer uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung seiner eigenen Forderungen gegenüber seinen Kunden. Diese Aufstellung enthält alle Auskünfte, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendig sind.
3.6 Die Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit einem nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenstand, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu dem sonstigen verarbeiteten Gegenstand. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verbunden oder vermischt ist.
4. Rücktritt
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften insoweit, wie sie nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abbedungen sind.
5. Kaufpreiszahlung
5.1 Als Zahlungswährung gilt der EURO (€) als vereinbart. Der angebotene Kaufpreis ist gemäß Ziffer 2 bindend. Der Kaufpreis gilt ab Lager Bielefeld. Im Produktpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
5.2 Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung (Ware) in Verzug.
5.3 Die Geldschuld eines Unternehmers ist während des Verzugs in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Wegen erheblichen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teils zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.
5.5 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten natürlichen oder juristischen Person auf den Unternehmer über.
6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
6.3 Teillieferungen an den Kunden sind zulässig.
7. Gewährleistung
7.1 Wir leisten für Mängel der Ware gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
7.2 Der Kunde hat als Unternehmer die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.3 Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7.4 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
7.5 Die aufgrund der erfolgten Ersatzlieferung einbehaltene mangelhafte Ware geht mit Eingang der Ersatzlieferung beim Kunden in unser Eigentum über.
7.6 Gegenüber dem Kunden gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7.7 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
7.8 Unsere Herstellergarantie ist keine Garantie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern sie stellt eine zusätzliche, freiwillige Leistung der SEH Computertechnik GmbH dar, deren Umfang und Dauer über unsere Internet-Website kommuniziert wird. Diese Leistungen bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden. Unsere RMA-Bestimmungen werden ebenfalls zusammen mit unserer Herstellergarantie kommuniziert.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
8.2 Die Höhe der Haftung für Schäden nach Ziff. 8.1 ist auf die Höhe des gelieferten Warenwertes, d.h. unserem Verkaufspreis, begrenzt.
8.3 Die Höhe der Haftung für Verzugsschaden ist auf 0,5 % unseres Verkaufspreises für jede volle Woche, in welchem der Verzug anhält, begrenzt. Die Gesamtsumme ist dabei für einen Verzugsschaden auf 5 % des Gesamtwarenwertes begrenzt.
8.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns vorsätzliche Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden.
9.3 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der SEH Computertechnik GmbH. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll im Einvernehmen der Parteien dann durch eine Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
Stand: 27.05.2021